1.  Zur Gewährleistung eines reibungslosen Übungsbetriebes auf unserer Platzanlage ist unter anderem die Einhaltung folgender Regeln notwenig:Das Betreten der Platzanlage ist nur zu den entsprechenden Übungszeiten gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit den Ausbildern möglich.
2.  In der Regel müssen alle Hunde einen gültigen Impfschutz haben und haftpflichtversichert sein. Die Schutzimpfung ist Pflicht. Eine Ausnahme bilden nur Welpen-, Prägungsspieltage, die in einer von den übrigen Retrievern getrennten Gruppe stattfindet. Weiter Ausnahmen sind nur in Absprache mit den Ausbildern möglich.
3.  Der Übungsplatz und der Zufahrtsweg ist kein Löseplatz! Deshalb sollte jeder Hundeführer seinen Hund vor Betreten der Anlage Gelegenheit geben, sich zu lösen. Sollte sich trotzdem einmal ein Hund auf dem Platz lösen, so ist die Hinterlassenschaft unverzüglich mit den bereitstehenden Schaufeln zu beseitigen.
4.  Beim Spielen nach den Übungen dürfen die Hunde, wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr keine Halsbänder tragen. Stachelhalsbänder sind bei uns grundsätzlich nicht gestattet.
5.  Die Hunde sind auf dem Parkplatz, im Bereich des Zufahrtsweges und auf dem Weg über die Brücke zu ihrer eigenen Sicherheit angeleint zu führen.
6.  Um eine hohe Konzentration der Hunde bei der Arbeit zu erzielen und die Verletzungsgefahr zu senken, beginnen wir direkt mit der Ausbildung. Danach erst dürfen die Hunde in ihren Arbeitsgruppen spielen. Die einzige Ausnahme bildet das Welpentraining. In allen Gruppen haben die Hundeführer darauf zu achten, dass Hündinnen oder körperlich unterlegene Hunde nicht übermäßig durch aufreiten belästigt werden. In Arbeitsgruppen, in den läufigen Hündinnen, die sich in der "Standhitze" befinden und mit trainieren wird entweder nicht gespielt oder aber die läufige Hündin wird aus der Gruppe herausgenommen.
7.  Jeder Hundeführer der mit seinem Hund zur Ausbildung kommt, muss Mitglied im GRC/ DRC/ LCD sein.
8.  Die Mitglieder leisten eine jährliche Platzgebühr von zurzeit 240.-€. Für neue Mitgliedschaften gilt die Halbjahresregelung. Tritt das Mitglied im ersten Halbjahr ein, so wird die Platzgebühr in voller Höhe fällig, tritt das Mitglied erst im 2. Halbjahr ein, so wird entsprechend nur der halbe Jahresbeitrag fällig. Die Platzgebühr ist spätestens Ende Januar fällig. Eine Teilnahme an den Kursen ist nur möglich, wenn die Platzgebühr rechtzeitig bezahlt ist. Dies kann auch über eine Einzugsermächtigung, in Absprache mit dem Ausbildungplatzleiter, geschehen.
9. Der Besuch des Platzes mit kranken oder krankheitsverdächtigen Hunden ist zu unterlassen.
10. Der Hundeführer haftet persönlich für alle durch seinen Hund verursachten Personen-, Verletzungs- und Sachschäden.
11. Kursabsagen sind mindestens 8 Stunden vor Kursbeginn zu tätigen. Das gilt auch für die Theoriestunden, die einmal monatlich abgehalten werden. 3mal unentschuldigtes Fehlen führt zum Ausschluss aus der bisher besuchten Arbeitsgruppe. Unvorhergesehene Ereignisse sind von dieser Regel ausgenommen.